56 ifsg dejure

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Ce dispositif a été agréé par la C.N.I.L. 10. 1 durch die Angabe § 56 Absatz 1 und 1a ersetzt. (1) Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger (2) Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Verdienstausfall nach § 56 IfSG Seite 3 von 8 Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt oder abgesondert wurde, dadurch einen Verdienstausfall erleidet, jedoch nicht selbst erkrankt ist, erhält eine Entschädigung. erkrankt oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, dürfen in den in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Lesen Sie § 56 IfSG kostenlos in der Gesetzessammlung von Juraforum.de mit über 6200 Gesetzen und Vorschriften.

(10) Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der dem Entschädigungsberechtigten durch das Verbot der Ausübung seiner Erwerbstätigkeit oder durch die Absonderung erwachsen ist, geht insoweit auf das zur Gewährung der Entschädigung verpflichtete Land über, als dieses dem Entschädigungsberechtigten nach diesem Gesetz Leistungen zu gewähren hat. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt, soweit der Verdienstausfall die für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. 12c. (§56 IfSG) Die Regierung von Niederbayern ist zuständig, wenn die Quarantäne von einer Behörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) in Niederbayern angeordnet wurde. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) vom 19.06.2020 Frage, ob die Untersagung des Betriebs zu einem Entschädigungsanspruch nach § 56 ...Anspruchsgegner für eine Klage auf Verdienstausfall wegen eines beruflichen ...Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung (Nds.

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